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Die Ampel schützt den Kanzler

Absage an U-Ausschuss zu Cum-ex

Olaf Scholz. © Kay Nietfeld / dpa / picture alliance
Noch immer sind nicht alle Vorgänge um die Cum-ex-Affäre aufgeklärt. Darum wollte die CDU/CSU im Bundestag einen Untersuchungsausschuss einberufen. Die Ampel verweigert ihn der Union - mit einer fadenscheinigen Begründung.
Die Ampelkoalition hat den Antrag der CDU/CSU auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur "Cum-ex-Affäre" abgelehnt. Dabei gibt es die Pflicht des Bundestages, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn ein Viertel der Mitglieder einen solchen Ausschuss fordert (Artikel 44 Grundgesetz). Die Größe der Unions-Fraktion reicht dafür aus. 

Die Begründung der Ampel für die Ausschuss-Absage ist fadenscheinig. Der Untersuchungsausschuss wolle sich in weiten Teilen mit Hamburger Landespolitik auseinandersetzen. Dafür habe der Bundestag keine Kompetenz. Daher sei der geplante Untersuchungsausschuss verfassungswidrig, so die Koalition. Die Union will das nicht akzeptieren und jetzt das Verfassungsgericht anrufen.

Fazit: Der Ampel droht nach dem Richterspruch zum GEG gleich die nächste "Klatsche" aus Karlsruhe. Kanzler Olaf Scholz wird die Cum-Ex-Affäre weiterhin nicht los.
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