Bundestag setzt Arbeitszeiterfassung nicht um
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten wird auch den Bundestag in absehbarer Zeit verteuern. Denn das Urteil zur Arbeitszeiterfassung gilt natürlich auch in dem "Hohen Hause". Allerdings läuft es im Bundestag derzeit wie in vielen Unternehmen: Die Arbeitszeit der im Bundestag angestellten Personen wird bisher nicht exakt erfasst. Das erfahren FUCHSBRIEFE aus vertraulichen Gesprächen mit Mitarbeitern von Abgeordneten. Begründung: Es gibt zwar ein Urteil, aber noch kein Gesetz. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Arbeitsschutzgesetz bisher nicht entsprechend ergänzt, es liegt nach wie vor nur ein Referentenentwurf vor.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung treibt einigen Abgeordneten bereits Sorgenfalten auf die Stirn. Denn jedes Abgeordnetenbüro ist ein „Mini-Unternehmen“. Daher trägt jeder Abgeordneter für die Arbeitszeit seiner Angestellten die Verantwortung. Das ist ein Problem: Denn dem Vernehmen fallen in vielen Büros erhebliche Überstunden an. Werden die künftig sauber dokumentiert, müssen sie auch vergütet werden. Alternativ könnten zusätzliche Mitarbeiter eingestellt (oder die Arbeit effizienter gemacht) werden.
Keine Arbeitszeiterfassung in den Abgeordneten-Büros
Die Fraktionen gehen noch sehr "leger" mit der Arbeitszeiterfassung um. FUCHSBRIEFE haben bei allen Bundestagsfraktionen zur Arbeitszeiterfassung nachgefragt. FDP, Grüne und AfD antworteten unisono, dass dafür "die einzelnen Abgeordneten zuständig" seien, es keine Möglichkeiten der Fraktion gebe, darauf Einfluss zu nehmen oder Kontrolle auszuüben. SPD, CDU/CSU und Linke haben auf unsere Anfrage nicht reagiert.
Es ist daher völlig unbekannt, wie viele Abgeordnete die Arbeitszeit ihrer Angestellten bereits erfassen. Aus der Bundestagsverwaltung hören wir, dass dort die Arbeitszeit nahezu aller Mitarbeiter bereits erfasst wird. Die Behörde prüfe auch verschiedene Lösungen für die Arbeitszeiterfassung in den Abgeordnetenbüros. Eine geeignete Lösung solle den Abgeordneten als zentrales Angebot zur Verfügung gestellt werden.