Ob beim IT-Dienstleister, Schlüsselservice, im Rettungsdienst oder bei einem produzierenden Unternehmen im Schichtbetrieb: In vielen Branchen ist es notwendig, dass sich Mitarbeiter, auch außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit, für einen Einsatz bereithalten. Dürfen Arbeitgeber in diesem Fall dann auch bei der Bezahlung zwischen Zeiten der Arbeitsbereitschaft und den Normalstunden einen Unterschied machen?