Entscheidung über 3%-Klausel
Am Mittwoch (26. Februar) wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Gültigkeit der 3%-Klausel bei den Europawahlen entscheiden.
Am Mittwoch (26. Februar) wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Gültigkeit der 3%-Klausel bei den Europawahlen entscheiden. Wird die Hürde in Deutschland aus dem Weg geräumt, könnte das eine Debatte über die 5%-Klausel bei Bundestagswahlen auslösen und möglicherweise Klagen gegen diese Hürde zur Folge haben. Grundsätzlich hatte das BVG die 3%-Klausel 1990 für verfassungsgemäß erklärt, weil ein funktionsfähiges Parlament wichtiger sei als die exakte Widerspiegelung des Wählerwillens. Diese Auffassung könnte sich aber angesichts von immer mehr Wählerstimmen, die unter diese Grenze fallen, geändert haben.