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Finanzämter sind noch kulant

Grundsteuererklärung: Machen, prüfen, widersprechen

Grundsteuer © made_by_nana / stock.adobe.com
Für die neue Grundsteuererklärung steigt jetzt der Druck im Kessel. Denn per 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe abgelaufen. Aber noch immer ist ein Viertel der Bürger der Verpflichtung zur Abgabe nicht nachgekommen. Die Fragen sind: Drohen nun Strafen? Und lohnt es sich vielleicht noch auf ausstehende Gerichtsurteile zu warten? FUCHSBRIEFE gibt Antworten.

Kümmern Sie sich jetzt mit Nachdruck um die Grundsteuererklärung, auch wenn Sie die Angelegenheit nervt und Zeit kostet. Aber weiteres Zögern ist mit mehr Nachteilen als Chancen verbunden. Sie wissen: Die Frist zur Abgabe ist am 31.01.2023 verstrichen. Dennoch liegen bundesweit nur 74% aller Erklärungen vor. Die geringsten Abgabe-Quoten haben Baden-Württemberg (64,85%) und Bayern (69,92%).

Noch haben Immobilieneigentümer eine Schonfrist. Bayern hat die Abgabefrist nochmals verlängert. Weitere Bundesländer werden diesem Beispiel jedoch nicht folgen. Die Bundesländer dürften die Umsetzung der Steuer "nicht weiter gefährden", so Bernhard Daldrup und Michael Schrodi, kommunalpolitischer und finanzpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag.

Im Ermessen des Finanzamts

Sollten Sie der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung noch nicht nachgekommen sein, müssen Sie zunächst mit „sanftem Druck“ der Behörden rechnen. Denn um nicht selbst mit Fristverlängerungsanträgen überhäuft zu werden, schicken viele Finanzämter derzeit nur "Erinnerungsbriefe" an die säumigen Bürger und bieten eine Kulanzphase an. Diese liegt im Ermessen der Verwaltung. Wer die Erklärung dann aber nicht einreicht, dem drohen Strafen (bis 25.000 Euro) und Verzögerungsgebühren - ebenfalls nach Ermessen des Finanzamts. 

Die theoretische Möglichkeit, dass Gerichte die Grundsteuerreform wieder „kegeln“, befreit Steuerzahler übrigens nicht von der Erklärungspflicht. Zwar klagen mehrere Verbände gegen die Grundsteuerreform (z.B. Bund der Steuerzahler). Das Ergebnis wird aber erst in den nächsten Jahren erwartet.

Fazit: Bei der Grundsteuererklärung sollten Sie nicht mehr zögern. Sie handeln sich nur mehr Ärger und Nachteile ein. Es gilt nun: Machen, Bescheid prüfen und eventuell Widerspruch einlegen.

Hinweis: Eine Hilfestellung zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung lasen FUCHS-Leser in einer früheren Ausgabe des FUCHSBRIEFES (FB vom 14.11.2022).

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