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Neue Artenschutzregeln vereinfachen Bau von Windkraftanlagen

Windanlagen-Boom kommt

Landschaft mit Windrädern. © Hans Ringhofer / picturedesk.com / picture alliance
Durch eine Überarbeitung der Regeln für den Artenschutz werden in Zukunft wesentlich mehr Windkraftanlagen genehmigt und gebaut werden, als in den letzten Jahren. Daneben werden auch die Abstandsregeln für Radaranlagen so geändert, dass einige GW an neuen Anlagen zusätzlich gebaut werden können.

Der Ukraine-Krieg führt zu einer grundlegenden politischen Neubewertung von schützenswerten Gütern. Die bisherigen Prämissen werden kräftig verschoben. Das geht auch aus dem gestern (06.04.) verkündeten Osterpaket hervor. Deutlich sichtbar wird das im Energiesektor, in dem strenger Artenschutz künftig viel weniger Relevanz hat als bisher. Die Energieunabhängigkeit von Russland, hergestellt z.B. über Windräder, wird jetzt als viel relevanter erachtet. Das zeigen das neue Eckpunktepapier, das Basis für das neue Wind-an-Land-Gesetz ist (soll am 11.5. beschlossen werden) und auch die BNaturschtutzG-Novelle. 

Weniger Artenschutz, mehr Windräder

Die Bundesregierung wird die bisher strengen Artenschutzregeln schwächen, um den Windkraftausbau an Land voranzutreiben. Künftig sollen vor allem die Genehmigungsverfahren im Hinblick auf den Artenschutz bundesweit vereinheitlicht werden. Bisher waren sie Ländersache. In Zukunft müssen nur noch Brutplätze von 16 seltenen Vogelarten im Umfeld einer Genehmigungsfläche ermittelt werden. Die aufwendige Analyse ihrer Flugrouten entfällt. Ein bestimmter Abstand zu den Brutplätzen – er variiert je nach Art – muss eingehalten werden.

Der strenge Artenschutz war ein wesentlicher Bremsklotz für den Windkraft-Ausbau. Mit der Neuregelung werden die Bremsen gelöst - und das in allen Phasen des Baus der Anlagen. Vor dem Genehmigungsverfahren stand die aufwändige Raumnutzungsanalyse. Weil sie entfällt, können Flächen schneller genehmigt werden. Landschafts- und Planungsämter benötigen weniger Zeit für die Prüfung. Im Genehmigungsverfahren helfen klare Regeln und Standards den Behörden, schneller Ausbauflächen auszuweisen. Nach der Genehmigung der Flächen wird es weniger Klagen gegen Windkraftanlagen geben, weil die klaren Regeln dafür viel weniger Spielraum lassen.

Verringerung der Abstandsregeln und Flächenausweitung

Zugleich wurde eine Verringerung der Abstandsregeln rund um Flugsicherungs- und Wetter-Radaranlagen gemeinsam mit dem Verkehrsministerium beschlossen. Künftig können Anlagen mit 5 GW Leistung recht schnell gebaut werden, die dann auch im Umfeld der Radaranlagen möglich sind. Die dafür erforderlichen Änderungen an den Radaranlagen können zu einem guten Teil bis Ende des Jahres umgesetzt werden.

Fazit: Der Ukraine-Krieg hat eine schnelle Neubewertung diverser Schutzgüter ausgelöst. Die hat zur Folge, dass bisher bestehende Zielkonflikte jetzt rasant aufgelöst werden, weil es neue Prämissen gibt. Für die Windkraft bedeutet das einen enormen Ausbau-Schub in den nächsten Jahren.

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