EU mit Vorgaben zur Reparierbarkeit
Die EU wird Unternehmen künftig deutlich mehr Produktvorgaben machen. Im Rahmen der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie wird die EU etliche Vorschriften zur Reparierbarkeit von Produkten machen. Die Richtline regelt die Gestaltung von zahlreichen Produkten, die für den Energieverbrauch relevant sind. Sie betrifft sehr viele Produkte vom Staubsauger bis hin zu Dämmstoffen. Bisher wurde damit nur der Energieverbrauch reglementiert.
Materialverbrauch verringern
Ziel der EU ist es, den Materialverbrauch zu verringern. Die Union weitet ihren umweltpolitischen Fokus vom Energieverbrauch auch auf Wiederverwertung und die Langlebigkeit von Produkten aus. Das zeigen Regelungen wie das schon im Oktober beschlossene Verbot von Plastik-Wegwerfprodukten (Einweggeschirr, Strohhalmen) ab 2021. Auch die im Mai letzten Jahres beschlossenen deutlich höheren Recyclingquoten für Siedlungsabfall zielen in diese Richtung.
Aktuell überarbeitet wurden die Regelungen für Beleuchtungen sowie Kühl- und Gefriergeräte. Leuchten sollen demnach in Zukunft so gestaltet werden, dass Leuchtmittel einfach ersetzt werden können. Ist das nicht möglich, müssen die Verbraucher darüber informiert werden. Bei den Kühlgeräten werden Hersteller in Zukunft dazu verpflichtet, bestimmte Ersatzteile vorzuhalten. Diese müssen mit herkömmlichen Werkzeugen austauschbar sein und die Reparatur-Informationen müssen frei zur Verfügung stehen.
Überarbeitete Richtlinien
Im Rahmen des sogenannten „Winterpakets" sollen nun die Ökodesign-Richtlinien für viele Produkte überarbeitet werden. Betroffen sind Fernsehgeräte und Displays, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Transformatoren, Motoren, gewerbliche Kühlgeräte, Netzteile und Schweißgeräte. Bei allen diesen Produkten (außer den einfachen wie Netzteilen) werden in Zukunft konkrete Vorgaben zur Reparierbarkeit gemacht.
Hersteller werden darum ihre Produktion umstellen müssen. Bisher waren bei vielen Produkten größere Module zum Austausch vorgesehen, wenn einzelne Teile ausfielen. So müssen z. B. bei Autoherstellern ganze Scheinwerfer ausgetauscht werden, wenn die langlebigen LED-Birnen ausfallen. In Zukunft müssen die Hersteller die Produkte wieder so gestalten, dass Teile, die öfter ausfallen können, zugänglich und austauschbar sind. Nur bei TV-Geräten ist eine Reparatur nicht vorgesehen.
Fazit:
Die überarbeiteten EU Ökodesign-Richtlinien greifen stark in die Produktgestaltungsspielräume der Hersteller ein. Die Produkte müssen wieder reparierbar werden. Die klaren Vorgaben eröffnen aber auch Marktchancen in der Reparatur für kleine Anbieter.