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Das Schweizer Volksbegehren für eine maßvolle Zuwanderung wurde abgelehnt

Kommt nun das EU-Schweiz-Rahmenabkommen?

Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz galt seit 2018 als klinisch tot. Mit dem Schweizer Nein zum Volksbegehren kehrt wieder Leben in die Verhandlungen. Die Kommission drängt auf eine zügige Ratifizierung.
Das Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz kann wohl in absehbarer Zeit ratifiziert werden. Die EU-Kommission frohlockte, als am Wochenende die Schweizer Begrenzungsinitiative zum Ausländerzuzug mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Bundesrat in Bern wollte die Entscheidung des Volksbegehrens erst abwarten. Ein Ablehnung hätten die Eidgenossen als generelles Misstrauen gegen die bilateralen Verträge gewertet.

Die Kommission drängt nun auf eine zügige Ratifizierung des Vertrages. Die bestehenden bilateralen Regelungen verlieren ihre Anwendung im Mai 2021. Das Abkommen sichert Schweizer Unternehmen einen langfristigen Zugang zum EU-Binnenmarkt, bei gleichzeitiger Rechts- und Planungssicherheit. Davon profitieren Unternehmen beider Vertragsparteien. Kernbestand des Abkommens: Die Schweiz entscheidet weiterhin eigenständig gemäß ihrer verfassungsgemäßen Richtlinien. Eine automatische Rechtsübernahme wird ausgeschlossen. Streitfälle soll gemäß des Abkommens eine paritätisch besetzte (Schweiz | EU) Schiedsstelle klären.

Hohe Bedeutung auf beiden Seiten 

Die Vereinbarung ist für die Schweiz von hoher Bedeutung. Täglich findet zwischen der Alpenrepublik und der EU ein Warenaustausch in Höhe von 1 Mrd. Franken statt. Insbesondere die Chemie- und Pharmaindustrie sindzum Ausländerzuzug  auf den bilateralen Handel angewiesen.

Für Erwerbstätige aus der EU und damit auch Deutschland sichert das Abkommen den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Nach Auffassung des Bundesrates soll sich die Personenfreizügigkeit aber auf diesen Personenkreis beschränken. Eine weitergehende Übernahme ist nicht vorgesehen. 

Fazit: Das Abkommen sichert beiden Parteien wirtschaftlichen Zugang. Das Schiedsgericht ist ein Kompromiss, der die Eigenständigkeit der Eidgenossen sichert. Ein Beispiel, das Schule machen könnte, denkt man insbesondere an andere Staaten, die auf ein Handelsabkommen mit der EU pochen.

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