Kommt nun das EU-Schweiz-Rahmenabkommen?
Die Kommission drängt nun auf eine zügige Ratifizierung des Vertrages. Die bestehenden bilateralen Regelungen verlieren ihre Anwendung im Mai 2021. Das Abkommen sichert Schweizer Unternehmen einen langfristigen Zugang zum EU-Binnenmarkt, bei gleichzeitiger Rechts- und Planungssicherheit. Davon profitieren Unternehmen beider Vertragsparteien. Kernbestand des Abkommens: Die Schweiz entscheidet weiterhin eigenständig gemäß ihrer verfassungsgemäßen Richtlinien. Eine automatische Rechtsübernahme wird ausgeschlossen. Streitfälle soll gemäß des Abkommens eine paritätisch besetzte (Schweiz | EU) Schiedsstelle klären.
Hohe Bedeutung auf beiden Seiten
Fazit: Das Abkommen sichert beiden Parteien wirtschaftlichen Zugang. Das Schiedsgericht ist ein Kompromiss, der die Eigenständigkeit der Eidgenossen sichert. Ein Beispiel, das Schule machen könnte, denkt man insbesondere an andere Staaten, die auf ein Handelsabkommen mit der EU pochen.