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Europa | Recht

Luxemburg spielt mit

2015 stehen grundlegende Entscheidungen des EuGH an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird im kommenden Jahr einige grundlegende Urteile fällen. Besonders wichtig sind folgende:
  • Euro-Rettung: Überschreitet die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem Aufkaufsprogramm von Staatsanleihen schlechter Bonität ihr Mandat? Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat dazu ein großes Fragezeichen gesetzt, den Ball aber geschickt ins Feld der Luxemburger Richter gespielt. Das Urteil kann Sprengkraft haben.

  • TTIP und CETA: Im November reichten 290 Bürgerinitiativen aus ganz Europa beim EuGH eine Klage gegen die Freihandelsabkommen TTIP mit den USA und CETA mit Kanada ein. Die EU-Kommission soll ihr Verhandlungsmandat für TTIP verlieren und CETA nicht abschließen. Das hat wenig Aussicht auf Erfolg.

  • Sondersteuer auf Atommüll: Im Sommer soll der EuGH entscheiden, ob die Brennelementsteuer in Deutschland rechtens ist. Die Klage kommt von etwa 20 deutschen und internationalen AKW-Betreibern. Parallel liegt das Thema auch in Karlsruhe.

  • Hartz IV für Arbeitssuchende: Hat ein EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen, wenn er sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhält? Zuletzt sprach der EuGH einer EU-Bürgerin das Recht auf Sozialhilfe ab, weil sie nur mit dieser Absicht nach Deutschland einreiste.

Wichtig wird 2015 auch für den EuGH in eigener Sache. Mit einem Veto sprach er sich dagegen aus, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. Dann hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das letzte Wort. Über sich dulden die Luxemburger Richter aber nur den blauen Himmel. 2015 wird die EU-Kommission über den Beitritt entscheiden.

Fazit: Der Europäische Gerichtshof wird auch im kommenden Jahr in der europäischen Politik kräftig mitmischen.

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