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Kaum Reformen in der EU im nächsten Jahr

Programm im luftleeren Raum

Die EU-Kommission hat sich für das letzte volle Amtsjahr der derzeitigen Mannschaft ein umfangreiches Programm vorgenommen. Überschattet von den Brexitverhandlungen und Reformdiskussionen wird es nur zu Teilen erfüllt werden.

Das letzte Jahr der 2019 scheidenden Mannschaft Jean-Claude Junckers wird von zwei zentralen Themen beherrscht. Zum einen stehen die Brexit-Verhandlungen mit UK an; dann die Reformdiskussion für die Zeit nach 2019/20. Der anlaufende Wahlkampf für die Wahl zum Europa-Parlament 2019 bremst die Initiativen der Kommission. Die Auseinandersetzung mit Polen um die dortige Justizreform wird noch einmal die Hilflosigkeit der EU, ihre Prinzipien durchzusetzen, verdeutlichen. Denn Ungarn wird ein Veto gegen Strafmaßnahmen nach Art. 7 EU-Vertrag einlegen.

Europa steckt fest. Es gibt keinen Übereinstimmung, dass eine stetige Erweiterung und Vertiefung der richtige Weg in die Zukunft ist. Die Reformideen von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron aus dem Sommer, die genau in diese Richtung weisen, finden nach der medialen Anfangseuphorie ein zunehmend geteiltes bis ablehnendes Echo. Vor allem die osteuropäischen Wisegrad-Staaten setzen sich von solchen Vorstellungen ab.

Ladenhüter im Arbeitsprogramm

Im Arbeitsprogramm für Wirtschaft und Währung befinden sich etliche Ladenhüter. Bei 66 vorgelegten Vorhaben ist nicht zu erkennen, welche davon entscheidungs- oder gar umsetzungsreif sein werden.

Mit auf dem Programm steht der Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion. Dazu gehört der – im Grunde unumstrittene – Umbau des Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM) in einen Europäischen Währungsfonds (EWF). Doch rechnen wir diesbezüglich nicht mit Entscheidungen. Zu viele Details sind nicht ausdiskutiert oder gar entscheidungsreif. Die Verankerung des Fiskalpakts im europäischen Recht erwarten wir frühestens 2020.

Schleppende Steuerhamonisierung

In Sachen Steuerharmonisierung bleibt es beim bisherigen Schneckentempo. Die Vorstellungen für eine gemeinsame Berechnung der Bemessungsgrundlagen bei der Unternehmensbesteuerung könnten 2018 konkreter werden. Beschlüsse werden aber nicht vor 2020 in Kraft treten. Die bereits beschlossene Erleichterung bei der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer wird aus technischen Gründen frühestens 2020 Umsetzung finden.

Fazit: Mit größeren politischen Schritten ist 2018 in der EU nicht zu rechnen.

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