Steueroasen und –schlupflöcher im Visier
Gleich fünf wichtige Steuervorhaben wollen die EU-Finanzminister am 5. Dezember verhandeln. Eines dürfte laut dem zuständigen Kommissar Pierre Moscovici beschlossen werden: Die Schwarze Liste von Steueroasen, in der EU-Sprache „Liste von nicht-kooperativen Staaten und überseeischen Gebieten" genannt.
Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen wird wohl weiter diskutiert werden müssen. Namentlich in Deutschland wehren sich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater heftig dagegen.
Einheitliche Gewinnermittlung
Ähnlich umstritten ist die Verpflichtung für die Steuerbehörden. Sie sollen grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle offenlegen und diese Informationen automatisch mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen.
Gesprochen wird auch über einheitliche Gewinnermittlungsregeln bei der Körperschaftssteuer. Damit soll einem Verschieben von Steuerlasten in günstigere Länder vorgebeugt werden. Hinzu kommen die Gewinnbesteuerung am Ort der Wertschöpfung und eine „Verpflichtende länderspezifische öffentliche Berichtspflicht" in Steuersachen.
Fazit: Dafür, dass die EU keine Kompetenz in Steuerfragen hat, eine ziemlich lange Liste. Diese wird in den nächsten Jahren die Diskussion bestimmen.