Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2350
Hohes Risiko eines Scheiterns der Kündigung

Einladung zum BEM muss datenschutzkonform sein

Beriebliches Eingliederungsmanagement. © magele-picture / stock.adobe.com
Das Landesarbeitsgericht (LAG) musste sich schon mehrfach mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beschäftigen. Dieser Punkt ploppt immer dann auf, wenn ein Betrieb sich nach vielen Tagen mit Kurzerkrankungen von einem Mitarbeiter trennen will. Das Gericht erläutert welche Schritte genau zu befolgen sind.

Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des bEM erhoben und verwendet werden, liegt kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren vor, entschied das Landesarbeitsgericht LAG. Dies führt im Ergebnis zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung, so die Stuttgarter Richter.

Hat der Arbeitgeber das für die Kündigung notwendige BEM-Verfahren nicht  ordnungsgemäß eingeleitet, scheitert die Kündigung regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Die vom Arbeitgeber durchzuführende Prüfung einer Kündigung, bei häufigen Kurzerkrankungen, umfasst nach der Rechtsprechung drei Schritte.

  1. Stufe: Es müssen häufige Fehlzeiten (ca. 40 Krankheits-Tage pro Jahr) als Indiz für künftige Entwicklung im Sinne einer negativen Gesundheitsprognose vorliegen.
  2. Stufe: Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen; beispielsweise in Form der jährlich sechs Wochen übersteigenden Entgeltfortzahlungskosten.
  3. Stufe: Die Interessenabwägung, muss zuungunsten des Arbeitgebers ausfallen und einen nicht mehr hinzunehmenden Zustand feststellen. 

Einladung muss auf die Vorgaben des Datenschutzes eingehen

Gerade bei Stufe drei spielt das BEM eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es soll ausloten, ob das Arbeitsverhältnis durch Umgestaltung oder Anpassung des Arbeitsplatzes erhalten werden kann. Der Arbeitgeber muss insoweit die Initiative ergreifen. Dem Arbeitgeber, der im konkreten Fall bereit war ein BEM durchzuführen, wurde sein Einladungsschreiben zum Verhängnis. 

Fazit: Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bestehen besondere Datenschutzanforderungen, die bei Nichtbeachtung zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2021, Az.: 4 Sa 70/20

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang