Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1595
Hohes Risiko eines Scheiterns der Kündigung

Einladung zum BEM muss datenschutzkonform sein

Beriebliches Eingliederungsmanagement. © magele-picture / stock.adobe.com
Das Landesarbeitsgericht (LAG) musste sich schon mehrfach mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beschäftigen. Dieser Punkt ploppt immer dann auf, wenn ein Betrieb sich nach vielen Tagen mit Kurzerkrankungen von einem Mitarbeiter trennen will. Das Gericht erläutert welche Schritte genau zu befolgen sind.

Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des bEM erhoben und verwendet werden, liegt kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren vor, entschied das Landesarbeitsgericht LAG. Dies führt im Ergebnis zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung, so die Stuttgarter Richter.

Hat der Arbeitgeber das für die Kündigung notwendige BEM-Verfahren nicht  ordnungsgemäß eingeleitet, scheitert die Kündigung regelmäßig vor dem Arbeitsgericht. Die vom Arbeitgeber durchzuführende Prüfung einer Kündigung, bei häufigen Kurzerkrankungen, umfasst nach der Rechtsprechung drei Schritte.

  1. Stufe: Es müssen häufige Fehlzeiten (ca. 40 Krankheits-Tage pro Jahr) als Indiz für künftige Entwicklung im Sinne einer negativen Gesundheitsprognose vorliegen.
  2. Stufe: Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen; beispielsweise in Form der jährlich sechs Wochen übersteigenden Entgeltfortzahlungskosten.
  3. Stufe: Die Interessenabwägung, muss zuungunsten des Arbeitgebers ausfallen und einen nicht mehr hinzunehmenden Zustand feststellen. 

Einladung muss auf die Vorgaben des Datenschutzes eingehen

Gerade bei Stufe drei spielt das BEM eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es soll ausloten, ob das Arbeitsverhältnis durch Umgestaltung oder Anpassung des Arbeitsplatzes erhalten werden kann. Der Arbeitgeber muss insoweit die Initiative ergreifen. Dem Arbeitgeber, der im konkreten Fall bereit war ein BEM durchzuführen, wurde sein Einladungsschreiben zum Verhängnis. 

Fazit: Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bestehen besondere Datenschutzanforderungen, die bei Nichtbeachtung zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2021, Az.: 4 Sa 70/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang