Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2504
Streit beeinflusst Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer nicht

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Justitia. © R4223 / picture alliance
Die Erbschaftsteuer muss innerhalb von vier Jahren festgesetzt werden. Andernfalls verjährt der Anspruch. Das gilt auch, wenn die Erbschaft von anderen Angehörigen angefochten wird und das Urteil erst nach der Verjährungsfrist feststeht, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

In dem verhandelten Fall hatte ein Alleinerbe 2003 einen auf ihn ausgestellten Erbschein gemäß dem Testament der Erblasserin gefordert. Drei Angehörige hatten das Testament aber angefochten. Sie waren der Meinung, die Erblasserin sei beim Verfassen des Testaments nicht testierfähig gewesen. Das Finanzamt erfuhr im Oktober 2003 von zwei Banken über die Höhe der Einlagen der Erblasserin. Erst nach dem Gerichtsbeschluss im Oktober 2017 wurde dem Erben schließlich der Erbschein ausgestellt.

Forderung verjährt

Das Finanzamt forderte im März 2018 vom Kläger die Erbschaftsteuer von 163.705 Euro. Der Kläger widersprach der Forderung, da diese bereits verjährt sei. Das Finanzgericht bestätigte die Forderung des Finanzamtes, der Kläger habe den Erbschein erst im Oktober 2017 nach dem Gerichtsbeschluss erhalten. Vor dem Gerichtsurteil sei nicht sicher gewesen, dass er wirklich der Alleinerbe sei.

Dem widersprach jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). Die Frist zur Verjährung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Erbe mit Sicherheit von seiner Erbschaft weiß. Diesen Punkt sah der BFH bereits spätestens mit dem Beschluss des Nachlassgerichts im Jahr 2012 eingetreten. Dieses bestätigte die Wirksamkeit der letzten Verfügung und die Alleinerbenstellung des Klägers. Die Anfechtung des Urteils durch drei Angehörige stand dem nicht entgegen.

Fazit: Die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer beginnt, sobald der Erbe mit Sicherheit von der Erbschaft weiß. Stellt das Finanzamt den Steuerbescheid erst mehr als vier Jahre später, ist der Steueranspruch verjährt und damit ungültig.
Meist gelesene Artikel
  • Eine falsche Prämisse führt zu falscher Politik

Deutschland ist kein reiches Land

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Ist Deutschland wirklich ein reiches Land? Der Glaube daran ist tief verwurzelt, aber die Realität zeichnet ein anderes Bild. Während wir großzügig an andere verteilen, rückt Deutschland international immer weiter nach hinten. Wie ein neuer Kurs das Land stärken könnte – mit weniger Wohltaten, mehr Leistung und klaren, zielgerichteten Reformen, hat FDP-Chef Lindner zu Papier gebracht. Seine Vorschläge sind alternativlos, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.
  • Die Weltfremdheit der Grünen: Ein Abbild des Elfenbeinturms

Grüne Blase: Berufspolitiker ohne Berufserfahrung

Eine aktuelle Studie zeigt: Die Bundestagsfraktion der Grünen besteht zu einem Großteil aus Berufspolitikern ohne Berufserfahrung. Wie verträgt sich diese Homogenität mit dem Anspruch auf Vielfalt und Diversität?
  • Fuchs plus
  • TOPS 2025: Kosten der Vermögensverwaltung im Vergleich

Wo Anleger sparen können und wann die Mehrwertsteuer hinzukommt

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die Vermögensverwaltung für wohlhabende Privatkunden und institutionelle Anleger ist nicht nur eine Frage des Vertrauens, sondern auch der Kosten. Unsere aktuelle Analyse zeigt, dass die Standard-Gebühren für die Verwaltung eines Portfolios von 1,1 Millionen Euro je nach Bank stark variieren. Doch eine weitere, oft übersehene Komponente ist die Mehrwertsteuer: Ist sie bereits inkludiert? Diese Frage entscheidet darüber, ob sich die tatsächlichen Kosten nochmals erhöhen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • TOPs 2025 Auswahlrunde LGT Bank AG

LGT berät gut, hat aber noch Reserven

Den Ruhestand planen und sichern. Darum geht es im diesjährigen Markttest Private Banking der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz. © Mottobild entworfen und erstellt von Redaktion FUCHSBRIEFE mit KI (DALL*E)
Die LGT in Deutschland gehört zur LGT Bank in Vaduz, einer international tätigen Privatbank, die noch vollständig im Besitz einer Unternehmerfamilie ist. Als Privatbank des Fürstenhauses von Liechtenstein verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen in der Betreuung bedeutender Vermögen. Die LGT Bank ist in Deutschland in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München vertreten und will ihre Präsenz hierzulande weiter ausbauen. Der Kunde ist gespannt.
  • Fuchs plus
  • Ausbildung von Fachkräften durch Teilqualifikationen

Teilqualifikation in der Umsetzung

Die DIHK bietet eine Webinarserie zum Thema Teilqualifikationen an. Durch Teilqualifikationen sollen Betriebe dem Fachkräftemangel teilweise entgegenwirken können.
  • Fuchs plus
  • Union wird bald Wende-Schlachtruf nutzen: "Die Mauer muss weg!"

Merz macht die Union zur Geisel der AfD

Die Ampel ist aus und Kanzler Olaf Scholz (SPD) spielt wieder einmal auf Zeit. Die Vertrauensfrage will er erst Mitte Januar 2025 stellen. Bis dahin will er mit einer rot-grünen Minderheitsregierung und ohne Haushalt weitermachen. Friedrich Merz hat es aber plötzlich gar nicht mehr so eilig mit Neuwahlen. Der Grund: Die Union hat sich zur Geisel der AfD gemacht, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.
Zum Seitenanfang