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Streit beeinflusst Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer nicht

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Justitia. © R4223 / picture alliance
Die Erbschaftsteuer muss innerhalb von vier Jahren festgesetzt werden. Andernfalls verjährt der Anspruch. Das gilt auch, wenn die Erbschaft von anderen Angehörigen angefochten wird und das Urteil erst nach der Verjährungsfrist feststeht, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
In dem verhandelten Fall hatte ein Alleinerbe 2003 einen auf ihn ausgestellten Erbschein gemäß dem Testament der Erblasserin gefordert. Drei Angehörige hatten 
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