Günstiger Steuersatz nur einmal anwendbar
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben eingesetzt, dann kann der Nacherbe nur einmal von einem vergünstigten Steuersatz und Steuerfreibetrag bei engem Verwandtschaftsverhältnis profitieren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Erblasser können die Erbfolge im Testament durch eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft gestalten. Dadurch legen sie nicht nur den oder die Erben fest, sondern bestimmen auch, wer