Notwendige „Abschlussarbeiten“
Am Ende eines Beratungsprozesses möchte der Kunde einen konkreten Anlagevorschlag in den Händen halten. Denn die verschriftlichten Vorschläge runden das Beratungsgespräch ab und leiten – aus Sicht der Banken – idealerweise eine neue Kundenbeziehung ein. In den meisten Fällen dient also das, was man als Kunde nach dem Beratungsgespräch in den Händen hält, als Entscheidungsgrundlage für alles Weitere. Das haben noch nicht alle Institute verstanden.