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Steuerbegünstigung
  • FUCHS-Briefe
  • Mehrere Immobilien zu eigenen Wohnzwecken nutzen

Gretchenfrage Selbstnutzung

Wenn Sie mehrere Immobilien im Privatvermögen verkaufen wollen, sollten Sie versuchen, dass Ihnen diese vorher zu eigenen Wohnzwecken zur Verfügung stehen. Denn das hat steuerlichen Vorteile. Man sollten natürlich wissen, was das bedeutet: zu eigenen Wohnzwecken.
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  • Steuervorteile nur unter Bedingungen

Steuervorteil nur bei definitivem Verkauf

Verkauft ein Gesellschafter, Handwerker oder Selbstständiger sein Unternehmen oder seine Kanzlei sind die erzielten Einnahmen zu versteuern. Damit das Finanzamt nicht gleich alles abschöpft, räumt der Gesetzgeber Steuererleichterungen ein. Die sind allerdings an Bedingungen geknüpft.
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  • Renten im Ausland

Steuerfreie Rente an der Algarve

Wohlhabende Rentner genießen in vielen EU-Staaten, besonders aber in Portugal erhebliche Steuerprivilegien. Das stößt etlichen Regierungen sauer auf. Der deutsche Staat reagiert bereits.
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  • Standort ist nicht so wichtig

Maschine in Italien ist absetzbar

Betrieb sind international aufgestellt: Ein deutscher Unternehmer lässt Werkzeuge für die Fertigung von Spritzgussteilen in Italien herstellen. Das Werkzeug bleibt dort deponiert und ist bei Bedarf sofort einsatzbereit. Spannende Fragen: Wie bewertet das Finanzamt diese Investition?
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  • Wenn Werbungskosten für Erhaltungsaufwand über Jahre verteilt werden

Steuervorteile entfallen bei Tod des „Nießbrauchers“

Auch der Nießbraucher einer Immobilie kann als Vermieter Werbungskosten für Reparaturen am Haus geltend machen und das sogar über bis zu fünf Jahre strecken. Aber das Modell birgt ein finanzielles Risiko.
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  • Dicke Sonderförderung für E-Fahrzeuge

Berlin gewährt gewerblichen Käufern von E-Autos zusätzliche Förderung

Der Elektromobilität soll zum Durchbruch verholfen werden. Darum fördert die Politik die Technik mit vollen Händen. Es gibt Kaufprämien und Steueranreize – und nun packt Berlin noch einmal richtig viel Geld für Käufer obendrauf.
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  • Zwölf Jahre Laufzeit und 62 Jahre Mindestalter

Auszahlungen von Lebensversicherungen können steuerfrei sein

Auszahlungen von Lebensversicherungen sind nach dem Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit steuerfrei. Bei Verträgen die nach 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Auszahlungsalter von 62 Jahren und älter eine zusätzliche Bedingung.
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