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Das Vermögen vor „Verprassen“ schützen

Lebensversicherungen klug für die Erbfolge einsetzen

Familienvermögen zu bewahren, ist ein hohes Gut für die meisten Vermögenden. Die Weitergabe mit der „warmen Hand" kann helfen, Steuern zu sparen. Doch die frühe Weitergabe an Kinder und Kindeskinder birgt Risiken. Aber man kann sein Vermögen dennoch vor „Verprassen" schützen.

Familienvermögen zu bewahren, ist ein hohes Gut für die meisten Vermögenden. Neben den klassischen Kapitalmarktrisiken gibt es auch dieses „Bedrohungsszenario": Die (zu) früh beschenkten Kinder oder Enkel verprassen das übertragene Vermögen.

Ein Beispiel: Ein Großvater möchte seinen zwei minderjährigen Enkelkindern jeweils 200.000 Euro (schenkungssteuerfrei) vermachen. Doch er ist sich nicht sicher, ob sie das Geld gleich nach der Volljährigkeit ausgeben werden. Daher will er zwar alle steuerlichen Vorteile der frühen Schenkung (Ausnutzung der Freibeträge je Enkel in Höhe von 200.000 Euro) nutzen; aber noch „die Hand darauf lassen". Ein Notaranderkonto, das schützen könnte, kostet Geld und bietet kaum Möglichkeiten für eine kluge Kapitalanlage. Banken bieten i. d. R. keine passenden Lösungen an, die das Vermögen diesbezüglich schützen.

Die Lösung: Der Großvater wählt für jeden Enkel einen „Lebensversicherungsmantel", vorzugsweise nach Luxemburger oder Liechtensteiner Recht. Mit einem Vermögensverwalter seiner Wahl vereinbart er, dass dieser das Kapital im Rahmen einer Vermögensverwaltung managt. Das Depot befindet sich in Deutschland. Nachdem er den Vertrag abgeschlossen und die Prämie eingezahlt hat, überträgt er die Police an die Enkelkinder – allerdings nicht vollständig, sondern nur zu 99%. Der Rest von 1% verbleibt bei ihm.

Mehr Sicherheit durch mehr Versicherungsnehmer

Damit schlägt der Großvater „zwei Fliegen mit einer Klappe": Er nutzt für beide Enkel den steuerlichen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro, hat also schon 400.000 Euro seines Vermögens übertragen.

Zugleich hat er für eine „Blockade vor Vorprassen" gesorgt. Denn über das Vermögen in der Versicherung, die nun zwei Versicherungsnehmer hat (den Großvater und jeweils einen Enkel), kann nur gemeinschaftlich entschieden werden. Der Enkel muss immer die Zustimmung seines Opas bekommen, selbst wenn der Enkel schon 30 Jahre oder älter ist. Wenn dann der Großvater der Auffassung ist, jetzt ist ausreichend persönliche und geistliche Reife vorhanden, kann er das letzte Prozent übertragen.

Und: Das ganze Prozedere kann er alle 10 Jahre wiederholen, denn dann stehen neue Freibeträge zur Verfügung. Lebt zudem noch die Oma und ist genug Geld vorhanden, könnte die gleiche Summe nochmal übertragen werden. Denn die Großmutter hat ebenfalls die Freibeträge von je 200.000 Euro pro Enkel zur Verfügung. Auf diese Weise könnten alle 10 Jahre 400.000 € an jeden Enkel übertragen werden.

Verfeinerte Variante ermöglicht erweiterte Mitspracherechte 

Das „Blockade-Verfahren" lässt sich noch verfeinern. So könnte auch der Großvater 1% behalten und 1% z. B. an die Mutter der Enkel übertragen. 98% gehen an einen Enkel. So hätte auch die Mutter der Kinder Mitspracherechte.

Die gute Nachricht: Versicherungsverträge sind bezüglich der Gestaltung der Bezugsberechtigten und Regelungen im Falle des Todes sehr flexibel und bieten eine Fülle von Optionen – und dies alles ohne Notar. Wenn der Großvater überraschend stirbt, könnte zudem geregelt werden, dass seine 1% auf die Tochter übergehen – oder die noch lebende Großmutter erhält die 1%, um die „Blockade" aufrecht zu erhalten.

Vermögenserhaltung durch Lebensversicherungsmantel

Eine Vorsichtsmaßnahme gegen unerwünschtes Verfügen durch einen Nachkömmling lässt sich auch durch eine andere Variante der Versicherungsgestaltung treffen. Eine 69-Jährige möchte ihrem dreijährigen Enkel 2 Mio. Euro zukommen lassen. Allerdings soll dies nicht vor dem 35. Lebensjahr erfolgen. Nun geht die Dame davon aus, dass sie den Geburtstag des dann Mittdreißigers nicht mehr erleben wird – zumindest aus statistischer Sicht ein naheliegender Gedanke.

Sie spricht mit ihrem Finanz- und Vermögensnachfolgeplaner, und der baut ihr folgende Konstruktion: Die Dame nutzt ein bestehendes Wertpapierdepot und – vereinfacht formuliert – ummantelt es mit einer Lebensversicherung. Die Besonderheit: Die Auszahlung des (im Todesfall deutlich höheren Vermögens) an den begünstigten Enkel wird im Versicherungsvertrag unwiderruflich auf den 35. Geburtstag des Enkels festgelegt. Stirbt die Dame z. B. in 15 Jahren, wird das Vermögen weiterhin gut gemanagt. Wird dann der 35. Geburtstag des Enkels erreicht, wird ihm das Vermögen ausgezahlt – und zwar einkommenssteuerfrei. Die bis dahin erzielten Gewinne aus der Vermögensanlage unterliegen keiner Besteuerung – dank Versicherungsmantel. Die Erbschaftssteuer fällt allerdings an.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass das Steuerrecht geschickt genutzt werden kann, um Familienvermögen zu erhalten. Die Wirkung ist enorm, wenn große Vermögen übertragen werden.

Fazit:

Versicherungslösungen sind wertvolle Nachlassgestaltungsinstrumente. Allerdings spielen bei der Gestaltung zwei Disziplinen zusammen: Das Portfoliomanagement für die Kapitalanlage und die Gestaltung der Versicherung, denn es sind einige rechtlichen Restriktionen zu beachten. Daher sollten nur Berater gewählt werden, die beide Kompetenzen vereinen.

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