Ausnahmen möglich
Eine Gebäudeversicherung wird immer für eine gesamte Wohnanlage abgeschlossen. Wohnungseigentümer können darum per Selbstbehalt der Gebäudeversicherung verpflichtet sein, einen Wasserschaden gemeinschaftlich mit zu bezahlen, obwohl er nur eine einzige Wohnung betrifft. Das gilt auch dann, wenn ein Teil der Immobilie gewerblich genutzt ist.
Ausnahme bei unbilliger Härte
Von dieser solidarischen Lösung kann es Ausnahmen geben, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Ausnahme