Dachbodenausbau nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Gibt es Gemeinschaftseigentum, so muss auch die Gemeinschaft der Eigentümer über die Nutzung entscheiden. Das gilt auch dann, wenn ein Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters eingeholt hat. Diese Zustimmung ist im Zweifel nichts wert, so das Landgericht Berlin.