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Wer Abstands-Vorschriften nicht beachtet, der haftet

Bauordnung penibel einhalten

Hauseigentümer müssen Vorschriften beachten. Einige davon beziehen sich auf die erforderlichen Abstände. Die vorgeschriebenen Mindestabstände dienen dazu, den Brandschutz zu gewährleisten. Das klappt aber nicht immer, wie ein Fall NRW zeigt.

Wenn der Hauseigentümer die Bauordnung nicht beachtet, kann das kostspielige Folgen haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bemängelte, dass ein überdachter Holzunterstand am Haus nicht den in der Bauordnung vorgesehenen Abstand von drei Metern zu den Garagen des Nachbarn hatte. Deshalb konnte ein nächtlicher Brand des gelagerten Brennholzes auch auf die benachbarte Doppelgarage übergreifen. In der Garage standen zwei Ferraris. Die teuren Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. 

Nichtbeachtung der Abstandsvorgabe hat Konsequenzen

Es entstand ein Schaden von 35.000 Euro, die der Besitzer vor Gericht geltend machte. Die Richter des OLG konnten zwar nicht die Brandursache klären. Aber wegen der Nichtbeachtung der Bauordnung müsse der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen.

Fazit: Grundstückseigentümer haften für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Bauordnung entstehen.

Urteil: OLG Hamm vom 17.10.2019, Az.: 24 U 146/18

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