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Baurecht
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  • Abstandsgebot gilt überirdisch

Abstandspflicht gilt nicht für Tiefgaragen

Das Abstandsgebot ist eine Regelung im Baurecht. Das Oberverwaltungsgericht musste entscheiden, ob das Gebot ebenso bei einer Tiefgarage für eine Wohnanlage gilt.
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  • Entgangene Steuervorteile gehen nicht zu Lasten des Architekten

Architekt muss sich nicht im Steuerrecht auskennen

Architekten müssen sich im Baurecht auskennen, aber auch im Steuerrecht? Die Frage ist tricky, denn beim Bau geht es oft auch um Steuervorteile. Jetzt klagten Bauherren aus Frankfurt vor dem Oberlandesgericht (OLG) auf Schadensersatz gegen einen Architekten.
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  • Klimaschutz steht über Eigentumsrecht

Klimaschutz vor Eigentumsrecht

Fassadenarbeiten an einem Haus
Fassade. picture alliance / Pressebildagentur ULMER | ulmer
Darf Dämmung auf das Terrain des Nachbarn reichen? Der Bundesgerichtshof (BGH) musste jetzt entscheiden. Die Richter hatten eine eindeutige Meinung, die raumgreifende Folgen haben könnte.
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  • Mehr Rechte für Bauherren

Verbrauchervertrag auch bei Vergabe an einzelne Gewerken

Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan
Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan. © deliormanli / Getty Images / iStock
Wer seinen Hausbau nicht an einen Generalunternehmer, sondern in einzelnen Gewerken vergibt, schließt trotzdem einen Verbraucherbauvertrag. Dies entschied das OLG Zweibrücken und stärkte so die Rechte von Bauherren.
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  • Wer Abstands-Vorschriften nicht beachtet, der haftet

Bauordnung penibel einhalten

Hauseigentümer müssen Vorschriften beachten. Einige davon beziehen sich auf die erforderlichen Abstände. Die vorgeschriebenen Mindestabstände dienen dazu, den Brandschutz zu gewährleisten. Das klappt aber nicht immer, wie ein Fall NRW zeigt.
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  • Rückbau des Carports ist rechtens

Carport nur mit Zustimmung aller

9.000 Euro für den neuen Carport ausgegeben und jetzt auch noch 4.000 Euro für den Abriss bezahlen. Wie kann das denn passieren?
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  • Bauvertragsrecht schafft neue Ungerechtigkeiten

Der Dumme am Anfang der Lieferkette

Seit Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Es soll Handwerker vor der Haftungsfalle schützen (der Haftung für Fehler der Lieferanten). Doch das Gesetz hat ein paar unangenehme Nebenwirkungen.
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  • Deutsche Standards nicht durchgesetzt

Pfusch im Ministerium

Europa hat seine Anforderungen an Baustoffe harmonisiert. Das zuständige Ministerium setzte deutsche Standards nicht durch. Jetzt läuft es den Folgen hinterher. Weil es seine Möglichkeiten nicht genutzt hat.
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  • Neuregelungen im Bau-Vertragsrecht

Vorteile für Bauherren

Ab dem Jahr 2018 wird das Bauvertragsrecht geändert. Vor allem Bauherren profitiere: Bauunternehmen müsen Abschlagszahlungen auf maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzen.
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