Dachbodenausbau nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Gibt es Gemeinschaftseigentum, so muss auch die Gemeinschaft der Eigentümer über die Nutzung entscheiden. Das gilt auch dann, wenn ein Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters eingeholt hat. Diese Zustimmung ist im Zweifel nichts wert, so das Landgericht Berlin.
Über das Gemeinschaftseigentum und seine Nutzung müssen alle Eigentümer entscheiden. Darum darf ein Wohnungseigentümer einen im Gemeinschaftseigentum befindlichen Spitzboden auch nicht eigenmächtig ausbauen. Dies gilt sogar dann, wenn