Eigenbedarfs-Kündigung muss beweisbar sein
Möchte der Vermieter eine Wohnung selbst nutzen, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Manchmal ist der Bedarf aber nur vorgetäuscht. Darf dann der Mieter einen Detektiv beauftragen und die Kosten dafür auch noch dem Vermieter in Rechnung stellen?
Spricht der Vermieter wegen Eigenbedarf eine Kündigung aus, dann sollte alle gemachten Angaben auch stimmen.