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Neues BFH-Urteil

Immobilien: Gemeinde entscheidet über Sanierungsgebiete

Über Sanierungsgebiete und damit über Sonderabschreibungen auf Immobilien entscheidet eine Gemeinde, nicht der Fiskus.
Über Sanierungsgebiete entscheidet eine Gemeinde und nicht der Fiskus. Weist eine Kommune Sanierungsgebiete förmlich aus, dürfen Eigentümer in den ersten acht Jahren jeweils 9% p.a. und dann in den folgenden vier Jahren jeweils 7% p.a. vom Preis der vermieteten Immobilie abschreiben. Die Bescheinigung über Sanierungsgebiete hat gemäß § 177 des Baugesetzbuchs Rechtskraft. Das örtliche Finanzamt ist daran gebunden. So entschied der BFH (Urteil vom 6.10. 2016, Az. IX B 81/16). Bei Differenzen kann der Fiskus nur eine Änderung bei der Gemeinde anregen. Bleibt die Kommune bei ihrer Entscheidung und ist das Verwaltungsverfahren bereits durch einen bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen, muss das Finanzamt dies akzeptieren. Der Fiskus muss den Steuerbescheid weiter bearbeiten. Allerdings kann er dennoch Ärger machen: bei der Höhe der begünstigten Herstellungskosten. Hier darf und muss das Finanzamt selbst deren Höhe ermitteln, für die die Sonderabschreibung geltend gemacht werden darf.

Fazit: Nicht immer ist in Deutschland das Finanzamt die mächtigste Behörde. Bearbeiten Sie bei Immobilien die für Sie maßgebliche Gemeinde.

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