Haben Sie noch offene Immobilienfonds in der Bilanz, die nicht mehr gehandelt bzw. zurückgenommen werden? Auf die entsprechenden Anteile können Sie eine Teilwertabschreibung vornehmen. Voraussetzung: Der Börsenwert muss zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken sein. Und der Kursverlust muss die Bagatellgrenze von 5% der Anschaffungskosten überschreiten. Eine Bank hat ein entsprechendes Urteil jetzt beim BFH durchgesetzt.
Urteil: BFH XI R 41/17
Stand: 11.08.2017 19:01
Bei Vorbestellungen versenden wir regulär ab dem ersten Werktag nach dem Veröffentlichungsdatum.
Wir versenden die Artikel in Ihrem Warenkorb derzeit in die folgenden Länder.
Bitte entnehmen Sie die Versandkosten für Ihr Land aus der folgenden Tabelle (soweit die Versandkosten nicht bereits in den Preisen enthalten sind):