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Bundesrat will Reform

Immobilien: Grundsteuer wird erhöht

Der Bundesrat will eine Reform der Grundsteuer. Auf Immobilienbesitzer kommen höhere Abgaben zu.
Auf Immobilieneigentümer kommen höhere Steuern zu. Der Grund: Das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden wird geändert. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Die Bundesregierung muss nun handeln. Ein Kernpunkt ist die Neubewertung aller Immobilien. Unbebaute Grundstücke werden künftig nach dem Bodenrichtwert getaxt. Dieser ergibt sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Der Steuersatz hängt zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird dieser dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt. In Deutschland sollen 35 Mio. Grundstücke neu bewertet werden. Dies soll zum Stichtag 1. Januar 2022 erfolgen. Damit werden die alten Einheitswerte von 1964 (West) und 1935 (Ost) abgelöst. Die reformierte Grundsteuer soll dann ab 2027 erhoben werden. Der Bundesfinanzhof hatte schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich aktuell mit der Einheitsbewertung. Bisher drückten sich alle Regierungen wegen des Aufwands und des absehbaren Wählerzorns um eine realistische Besteuerungsgrundlage bei Immobilien herum.

Fazit: Die Neubewertung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die demografische Entwicklung dem Staat wachsende Belastungen auferlegt. Das wird nicht ohne Folgen für die Höhe der Steuer bleiben.

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