Wann muss ein Mieter eine neue Schließanlage bezahlen?
Der Verlust von Haus- und Wohnungsschlüsseln kann sehr teuer werden. Kommt es zu einem Schlüsselverlust, lässt der Vermieter nicht selten im gesamten Mehrfamilienhaus die Schließanlage austauschen. Argumentiert wird dabei in den meisten Fällen mit der "Rücksicht auf das Sicherheitsbedürfnis der anderen Mietparteien". Außerdem wollen Eigentümer damit Haftungsrisiken entgehen.
Allerdings kann es eine vorschnelle Entscheidung sein, die ganze Schließanlage zu erneuern. Das hat das Landgericht (LG) München festgestellt. Der Vermieter muss in jedem Fall die Umstände darlegen, die den Austausch der gesamten Schließanlage rechtfertigten. Der Verlust eines Schlüssels reicht dafür nicht aus.
Schlüsselfund ist bedeutungslos
Die Richter sahen es als unwahrscheinlich an, dass jemand einen gefundenen Schlüssel in einer Mehrfamilienhausgegend einer Großstadt dazu verwende, von Tür zu Tür zu gehen und zu überprüfen, ob er an Haus- und Wohnungstür zufällig passe.
Ein derartiger Täter könne im konkreten Fall zudem nur die Hauseingangstüre und die Wohnungstüre des betroffenen Mieters öffnen, denn die verlorenen Schlüssel schließen nicht an den anderen Türen. Auch einen etwaigen Zugang zur Tiefgarage ermöglichten sie nicht. Im konkreten Fall waren die Gesamtkosten darum nicht vom Mieter zu ersetzen.
Der Mieter muss die Kosten für eine Schließanlage nur dann erstatten, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass sich die Schlüssel dem Haus zuordnen lassen.
Urteil: LG München I vom 18.6.2020, Az.: 31 S 12365/19