Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2541
Makler-Suchauftrag begründet Verpflichtung zur Courtage

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen

Ein verzwickten Fall zu Makleraufträgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entwirren. Die Kernfrage lautete: Wer zahlt die Makler-Courtage, wenn Eigentümer, Mieter oder Nachmieter gleichermaßen ein Interesse an der Vermietung der Wohnung haben?

Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Egal, wer alles davon profitiert. Im vor Gericht verhandelten Fall hatte der neue Mieter den Vermittler beauftragt, um für ihn eine Wohnung zu finden. Am Ende des Tages wollte keiner der Beteiligten die fällige Provision zahlen. 

Bestellerprinzip entscheidet

Der BGH entschied: Wird die Wohnung von einem Makler angeboten, der vom Wohnungssuchenden beauftragt ist, kann dieser die Ansprüche nicht abweisen. Es gilt das Bestellerprinzip. Natürlich hat auch der Vormieter ein Interesse an einem Nachmieter. Aber den Auftrag erteilte er nicht. Der Makler hatte den Auftrag zum Angebot der Wohnung ausschließlich auf Initiative des Kunden eingeholt.

Fazit: Das Bestellerprinzip ist bei einer Wohnungssuche entscheidend dafür, wer die Maklerposition bezahlen muss.

Urteil: BGH vom 14.3.2019, Az.: I ZR 134/18

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Privatschule

Wie Eltern Schulgeld absetzen

Eltern können bis 5000 Euro jährlich für das Schulgeld ihrer Kinder absetzen. Entscheidend ist, dass das Geld für den normalen Schulbetrieb ausgegeben wird.
  • Fuchs plus
  • Befragung zur Arbeitsorganisation

Homeoffice weiter im Trend

Seit Corona hat sich das Homeoffice durchgesetzt. Seit Jahren arbeiten in Deutschland gut ein Viertel der Beschäftigten von zuhause. Das hat auch Vorteile für die Arbeitgeber.
  • Fuchs plus
  • Erbschaft

Wie das Eigenheim steuerfrei bleibt

Wenn Ehepartner oder Kinder in ein geerbtes Eigenheim einziehen, dann bleibt es frei von der Erbschaftssteuer. Dabei gilt es jedoch einige Kleinigkeiten zu beachten.
Zum Seitenanfang