Wohnflächenberechnung kann schnell fehlerhaft sein
Auch Kellerräume können für die Berechnung der Miete und bei Mieterhöhungen relevant sein. Bei der Auslegung, welche Flachen als Wohnflächen gelten, ist unbedingt auch die individuelle Mietvertragsvereinbarung heranzuziehen. Sie darf laut BGH auch die Anrechnung von Räumen im Kellerbereich mit unterdurchschnittlicher Beleuchtung vorsehen.
Auch wenn nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) diese unberücksichtigt bleibt, kann der Einzelmietvertrag dies sehr wohl vorsehen. Denn es gibt zwei Wege zum Ermitteln der Wohnfläche: