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Kündigung nur bei Umzug

Kein Eigenbedarf bei Ferienwohnung

Ein Ehepaar will seine Ferienwohnung selbst nutzen. Doch so einfach ist das nicht.
Für die Nutzung einer vermieteten Immobilie als Ferienwohnung kann kein Eigenbedarf angemeldet werden. Sie können einem Mieter folglich nicht mit dieser Begründung kündigen. So entschied das Amtsgericht Neustadt an der Aisch (Urteil vom 25. 08. 2016, Az. 1 C 321/15). Die Kündigung einer vermieteten Eigentumswohnung erfolgte, weil die Besitzer sie regelmäßig längere Zeit nutzen wollten. Allerdings hatten sie nicht vor, auch ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen; sie wollten ihren angestammten zusätzlich behalten. Anders wäre es gewesen, wenn die Vermieter einen in näherer Zukunft liegenden Umzug vom bisherigen Wohnort angegeben hätten.

Fazit: Das Urteil zeigt, wie eingeschränkt das Eigentumsrecht bei Immobilien in Deutschland ist. Bedenken Sie dies stets, wenn Sie vermieten.

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