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Kunstmarkt

Wirbel um Gesetzentwurf

Der noch nicht öffentliche Entwurf des neuen Kulturgutschutzgesetzes sorgt in der Kunstszene für Wirbel und Aufregung.
Sammler, Galerien und Auktionatoren sehen dunkle Zeiten heraufziehen. Der Aufruhr geht sogar so weit, dass einige Künstler bereits Leihgaben von Museen zurückgefordert haben, weil sie fürchten, dass ihre Werke zum nationalen Kulturgut erklärt werden und damit nicht mehr (problemlos) im EU-Ausland verkauft werden könnten. Die Kunst-Szene dramatisiert die möglichen Folgen des Gesetzes gewaltig. Die Fakten: Mit dem neuen Gesetz soll ein verbesserter Abwanderungsschutz für national bedeutende Kunst erreicht werden. Dafür soll in Abhängigkeit von Alter und Wert der Kunst zwingend eine Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Bisher ist eine solche Eintragung auch möglich, meist erfolgt sie aber auf private Inititative. Stein des Anstoßes: Künftig soll die Genehmigung grundsätzlich nötig werden, bevor ein Kunstwerk aus Deutschland heraus gebracht werden darf. Bisher war diese erst an der EU-Außengrenze nötig. Allerdings wird es weiterhin großzügige Wertgrenzen geben. So bleiben Aquarelle, Gouacen und Pastelle (bis 30.000 Euro) und Mosaike und Zeichnungen (bis 15.000) frei. Bilder und Gemälde, die älter als 50 Jahre sind und die einen Wert von mindestens 150.000 Euro haben, benötigen eine Genehmigung. Diese Grenze gilt heute auch schon (außerhalb der EU). Zudem wird über eine Anhebung der Grenzwerte auf 70 Jahre und 500.000 Euro debattiert. Auch Werke, die über den Grenzwerten liegen, dürften also künftig ausgeführt und verkauft werden – mit Genehmigung. Sogar Werke, die als nationales Kulturgut klassifiziert werden, dürfen veräußert werden. Allerdings nur in Deutschland. Das wird jedoch nur in ganz wenigen Fällen so sein. Bisher gibt es nicht einmal 3.000 derart eingruppierte Kunstwerke – fast alle sind im Besitz von Museen. Das entsprechende Gesetz gilt seit 1955. Auch die Befürchtung mancher Künstler, Museums-Leihgaben könnten „automatisch vom Staat als Kulturgut vereinnahmt“ werden, sind falsch. Im Gesetzentwurf heißt es, dass dies nur für Kunst gelten soll, die „dauerhaft“ an Museen abgegeben wurde. Leihgaben sind ausdrücklich nicht gemeint.

Fazit: Übertreibung ist ein Stilmittel der Kunst. Bezogen auf das Gesetzt scheint sie nicht gut eingesetzt. Das Gesetz wird noch debattiert, Änderungen sind wahrscheinlich. Aber selbst in der aktuellen Form dürfte es keinen großen negativen Einfluss auf den deutschen Kunstmarkt haben.

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