Der Fiskus hilft
Das Bundesfinanzministerium hat Unklarheiten bei der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge ausgeräumt.
Das Bundesfinanzministerium hat Unklarheiten bei der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge ausgeräumt. In einem umfangreichen Papier präzisierte es vor allem die Nutzung von Riester-Verträgen für die Entschuldung von Immobilien. Daneben stellt es klar, welche steuerliche Förderung Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen können. Wir fassen für Sie die wesentlichen Punkte zusammen: Sie können mehrgleisig fahren und Vorteile addieren. So ist es möglich, eine Rürup-Rente anzusparen und gleichzeitig eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung zu nutzen. Die Rürup-Rente ist für Ihre Altersvorsorge besonders zu empfehlen. Bis zu 20.000 Euro im Jahr können Sie privat in einen solchen Vertrag einzahlen. 78% der Beiträge werden steuerlich berücksichtigt (2014). Dieser Wert steigt in Zwei-Prozent-Schritten in den kommenden Jahren bis auf 100% der Beiträge. Bei einer Einzahlung von 12.000 Euro und einem steuerlichen Einkommen von 75.000 Euro zahlen Sie so nur 21.500 statt 25.500 Euro an Steuern – ein Drittel der Zahlungen wird durch die Steuerentlastung geleistet. Hinzu kommen 2.000 Euro aus der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Bis zu 388 Euro monatlich können Sie auf diesem Weg ansparen. Die Steuerlast wird bei einem Steuersatz von 42% um 2.000 Euro verringert. Die Hälfte der Altersversorgung wird damit aus ersparten Steuern erbracht. Ihre Beiträge werden damit zu fast der Hälfte steuerlich begünstigt. Die Riester-Rente sollten Sie als Variante für die Entschuldung Ihrer Immobilie nutzen. Sie ist kombinierbar mit einer Gehaltsumwandlung. Dazu schließen Sie und Ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag ab. Sie gelten dann als mittelbar Begünstigter. Bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr erhalten Sie vom Staat eine Grundzulage von 154 Euro. Bis zu 2.100 Euro können Sie einzahlen. Dies wird als Sonderausgabe gewertet und entsprechend von Ihrem Einkommen abgezogen. Dabei müssen Sie nicht in einen klassischen Rentenvertrag einzahlen. Beim sogenannten Wohnriestern ist die eigengenutzte Immobilie begünstigt. Dabei gelten Tilgungsleistungen für Hypothekendarlehen als eigene Beiträge. Die gutgeschriebenen Zulagen werden direkt mit den Schulden verrechnet. Guthaben aus alten Riesterverträgen können Sie für die Entschuldung Ihrer Immobilie verwenden. Sie müssen Sie aber selbst als Wohnhaus oder Eigentumswohnung nutzen – Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze sind nicht begünstigt. Sie haben eine weitere Möglichkeit, Vater Staat anzuzapfen. Haben Sie Familienangehörige auf Minijob-Basis in Ihrem Unternehmen angestellt, können Sie für diese neben den 400 Euro Lohn im Monat 250 Euro für eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die 250 Euro bleiben steuer- und abgabenfrei. Sie mindern zudem als Betriebsausgaben Ihren Gewinn.
Fazit: Sie profitieren am meisten bei einer Kombination von Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.