Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1127
Wissen um Umstände schützt Steuerpflichtigen

Finanzamt an Fristen gebunden

Das Finanzamt kann nicht willkürlich Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung zu Liebhaberei erklären. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Amt schon ein paar Jahre klar war, dass die Berechnungen der Vermieter dies nahe legten.

Das Finanzamt kann nicht willkürlich Steuerbescheide ändern. Wenn ihm seit Längerem bekannt ist, dass sich beim Steuerpflichtigen die steuerlichen Voraussetzungen geändert haben und es deshalb seine Bescheide hätte anpassen müssen, muss es sich das ankreiden lassen. Dies entschied das Finanzgericht Münster, (Urteil vom 21.02.2018, Az. 7 K 288/16).

Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar eine Ferienwohnung mehr selbst genutzt als vermietet. In einer Prognose hatten sie aber vorgerechnet, dass mit Auslaufen eines teuren Darlehens, langfristig (bis 2029) Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung entstehen würden. Deshalb hatte das Finanzamt Liebhaberei verneint und eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht vermutet. Dieser Bescheid erging aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Billigeres Darlehen reichte nicht

Die Verbilligung des Darlehens erfolgte zwar. Aber nach mehreren Jahren zeigte sich, dass dies für einen Überschuss auf Dauer nicht ausreichen würde. Das Finanzamt allerdings reagierte darauf zunächst nicht. Es wollte Jahre später prüfen. Als es dies dann tat, erkannte es die Werbungsaufwendungen aus der Ferienwohnung nicht mehr an und forderte Steuernachzahlungen.

Die Nachforderung kam aber zu spät und war damit falsch. Denn anhand der Fakten war klar, dass die Bescheide schon vorher umgehend hätten geändert werden müssen, weil Gewinne niemals entstehen würden. Im Nachhinein darf das Finanzamt dies laut BFH nicht mehr.

Glück für die Steuerzahler. Auf solche säumigen Finanzbeamten werden andere kaum mehr offen dürfen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die Kreissparkasse Köln in der Ausschreibung

Die Kreissparkasse Köln lässt einige Wünsche der Wilhelm Weidemann Stiftung außer Acht

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
In diesem Jahr feiert die Kreissparkasse Köln ihr 100-jähriges Bestehen als ehemalige Zweckverbandssparkasse, die 1923 durch den Zusammenschluss zweier noch deutlich älterer Sparkassen entstand. Sie betreibt aktuell 14 eigene Stiftungen, was sehr lobenswert ist. Welche Expertise sie für fremde Stiftungen bereithält, konnte der Leser allerdings auch nach längerer Suchaktion auf der Website nicht finden. Sicher hält der Anlagevorschlag entsprechende Informationen bereit …
  • Fuchs plus
  • Urlaubstrick funktioniert nicht mehr

Urlaub ist kein Grund für eine Entfristung

Urlaubseintragungen in einem Kalender © nmann77 / stock.adobe.com
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist unvermindert hoch: 2021 arbeiteten in Deutschland 4,34 Millionen Menschen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Viele möchten gerne in eine dauerhafte Beschäftigung überwechseln. Einige versuchen es mit dem „Urlaubstrick“; den hat aber jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestoppt.
  • Fuchs plus
  • Große Fortschritte beim Kunststoff-Recycling

Der gelbe Sack wird nachhaltig

Recycling © Photographee.eu / stock.adobe.com
Der Anteil der Kunststoffe, der wiederverwertet wird, wird in den kommenden Jahren stark steigen. Grund dafür ist, dass ein Verfahren in die industrielle Anwendung geht, das gegenüber den herkömmlichen Verfahren einen großen Vorteil bietet.
Neueste Artikel
  • Jugendstiftung sucht neuen Partner

Stiftungsvermögen 2023: Am 08.06. veröffentlichen wir die Ergebnisse

Stiftung Icon Wilhelm Weidemann Jugendstiftung. © Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die besten Banken und Vermögensverwalter für Stiftungen - auf diese Suche begibt sich jedes Jahr die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz. Die Ergebnisse werden bald veröffentlicht.
  • Fuchs plus
  • Mehr Transparenz und Sicherheit, aber auch Kostendruck und weniger Vielfalt

Die Kleinanlegerstrategie der EU und ihre Folgen

Berater im Gespräch. © Pormezz / stock.adobe.com
Die Europäer sparen gern, investieren aber wenig. In Zeiten, in denen es auf dem Konto aber kaum Zinsen zu holen gibt, ist das ein Problem. Die EU will darum Investments mit einer neuen Strategie fördern. Die hat sowohl ihre Sonnen-, als auch ihre Schattenseiten.
  • Fuchs plus
  • Hongkong spiegelt US-Zinspolitik

Hongkong-Dollar liefert positiven Realzins

Hafen von Hongkong. (c) XtravaganT - Fotolia
Hongkong spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle als Tor zum Westen für chinesische Waren und Kapital. Auch umgekehrt nutzten viele Unternehmen den Stadtstaat als etabliertes Finanzzentrum um Zugang zum chinesischen Markt zu erhalten. Anleger sollten den Stadtstaat auf dem Zettel haben.
Zum Seitenanfang