Nur Militär befreit
Vorsicht, Steuerfalle bei Konversionsgrundstücken: Nur militärisch genutzte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit.
Vorsicht, Steuerfalle bei Konversionsgrundstücken: Nur militärisch genutzte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit. Erwerben Sie ein solches Gelände, unterliegt die Immobilie ab sofort der Grundsteuer. Dies gilt auch, wenn Sie es nicht sofort zivil nutzen. Das entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 31.3., Az. 2 K 236/12).