Die bisherige generelle Befreiung eines Fonds von der Körperschaftsteuer soll abgeschafft werden. Das sieht der Diskussionsentwurf zum Investmentsteuerreformgesetz vor. Hintergrund ist der Versuch der Bundesregierung, in- und ausländische Fonds steuerrechtlich gleich zu behandeln.
Die Gesetzesreform kommt einer steuertechnischen Revolution gleich. Denn sie macht Schluss mit dem Transparenzprinzip. Danach findet die Besteuerung nur auf Anlegerebene statt. Wird der Entwurf in dieser Form Gesetz, wäre es damit vorbei. Dann käme es zu einer getrennten Besteuerung von Fonds und Anleger. Und damit voraussichtlich zu einer höheren steuerlichen Gesamtbelastung.
Künftig sollen inländische Einnahmen aus Fondsbeteiligungen der Körperschaftsteuer unterliegen. Beteiligungseinnahmen (insbes. Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften), inländische Immobilienerträge (Mieterträge und Veräußerungsgewinne) oder auch Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von mind. 1% an Kapitalgesellschaften wären betroffen.
Privatanleger werden sich mit einer neuen Kategorie von Kapitaleinkünften anfreunden müssen: den „Einkünften aus Investmentvermögen“. Sie zahlen auf die Fondserträge weiterhin Abgeltungsteuer. Auf Fondsebene fallen dann zuvor 15% Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag an.
Fazit: Im Zweifel gegen den Steuerzahler – dieses Prinzip will die Bundesregierung erneut anwenden, um eine Europarechtswidrigkeit zu korrigieren. Nicht ausländische Steuerpflichtige werden besser-, sondern inländische Steuerpflichtige schlechter gestellt.