Steuern: Strikte Trennung Privat-Betrieblich erforderlich
Private und berufliche Nutzung von Autos müssen strikt getrennt sein. Sonst gibt es keine steuerliche Anerkennung.
Ein zu teurer Firmenwagen muss überlegt sein. Denn unter Umständen bleibt er Privatsache, seine Kosten sind dann nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Deshalb sollten Sie bei der Anschaffung Ihrer Fahrzeuge und deren Aufteilung auf private und berufliche Nutzung unbedingt auf die Rechtsprechung achten. Dies ergibt sich aktuell aus der Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 6.6.2016, Az. 1 K 3386/15). Die Richter stellen dabei auf die Höhe der Kosten und den beruflichen Einsatz ab. Grob gesagt: Ein teures Auto muss als Werbeträger und Repräsentant der Firma für Umsatz sorgen. Und eine Nutzung in einer Familie muss einem Fremdvergleich standhalten. Tut es dies nicht, bleibt es Ihre Privatsache. Der Fall: Die Gesellschafter eines Unternehmens für Laborleistungen waren die Eltern des Geschäftsführers. Die Eltern waren als Zahnärzte tätig und sorgten im wesentlichen für die Beschäftigung des Laborunternehmens. Die Gesellschaft mietete zwei Dienstwagen, einen Porsche und einen Ferrari. Letzteren fuhr nur der Geschäftsführer, also der Sohn der Gesellschafter. Der besaß zudem noch einem Mercedes. Schließlich kaufte die Gesellschaft den Ferrari. Zum Verhängnis für die Anerkennung als betriebliche Nutzung wurde das Fahrtenbuch. Denn der Geschäftsführer fuhr mit dem Ferrari nur zum Steuerberater, zur Bank und zu Fortbildungsveranstaltungen sowie einmal zu einem Renntag – vorgeblich zur Kundengewinnung. Damit war das Finanzamt zu Recht nicht zufrieden. Die Repräsentation für den Betrieb mit dem Ferrari hielt es für zu gering, zumal keine neuen Kunden gewonnen wurden. Damit unterlag das Fahren des Ferrari überwiegend einem persönlichen Motiv. Der Geschäftsführer muss damit seinen dadurch entstehenden geldwerten Vorteil versteuern, die Gesellschaft ihren entsprechend höheren Gewinn.
Fazit: Solche Verstrickungen privater mit beruflicher Sphäre sind steuerlich nach wie vor nicht anerkannt und rufen mit Sicherheit das Finanzamt und/oder Betriebsprüfer auf den Plan. Vermeiden Sie sie unbedingt.