Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3002
Werbungsaufwendungen durch Verwalter

Testamentsvollstrecker absetzbar

Dauerhafte Aufwendungen für Testamentsvollstrecker können steuerlich abgesetzt werden. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung müssen diese absetzbaren Werbungsaufendungen Jahr für Jahr gesondert ermittelt werden.

Die Kosten für einen auf Dauer tätigen Testamentsvollstrecker sind steuerlich absetzbar. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die aus der Verwaltung des Nachlasses erzielt werden, gelten sie als Werbungskosten. Dabei muss aber in jedem Jahr ermittelt werden, wie hoch diese Einnahmen und die darauf entfallenden Werbungsaufwendungen sind. So entschied der BFH (Urteil vom 8.11.2017, Az. IX R 32/16).

Der Fall: Eine Frau war Alleinerbin ihrer im Juni 2002 verstorbenen Mutter. Im Testament hatte die Mutter eine Testamentsvollstreckung für die Dauer von 20 Jahren durch ihren Steuerberater verfügt. Als Vergütung für die Verwaltung des Nachlasses sollte dieser „für jedes Jahr 1,5% vom Bruttonachlass" erhalten.

Dann kam die Abgeltungssteuer...

Vom Nachlass entfielen knapp 20% auf die Immobilien und gut 80% auf Kapitalvermögen. Zum Nachlass der Erblasserin gehörten zwei Mehrfamilienhäuser sowie umfangreiches Kapitalvermögen. Die Kosten für die Testamentsvollstreckung waren bis 2008 unstreitig in vollem Umfang als Werbungskosten der Frau bei ihren Vermietungs- und Kapitaleinkünften absetzbar.

Die Abgeltungssteuer änderte alles. Denn seit 2009 sind Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften von Gesetzes wegen generell nicht mehr abzugsfähig.

Vergütung nach Wert

Der Steuerberater sollte deshalb nun nach Zeitaufwand bezahlt werden. Die Frau rechnete vor, dass 90% seines Zeitaufwandes auf die Verwaltung der Immobilien und der Rest auf Kapitalanlagen entfielen. Daher seien auch 90% der Kosten des „Dauertestamentsvollstreckers" als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar.

Der BFH sah das anders. Da die Vergütung des Testamentsvollstreckers auf den Nachlasswert abgestellt war, komme es nicht auf seinen Zeitaufwand an. Deshalb muss in jedem Jahr ermittelt werden, wieviel wert die Kapitalanlagen und wieviel die Immobilien sind. Nur der ermittelte prozentuale Anteil der Immobilien ist dann der steuerlich anzuerkennende Kostenaufwand des Testamentsvollstreckers. Notfalls wird dieser Anteil vom Finanzamt geschätzt, wenn die Werte nicht jedes Jahr exakt angegeben werden.

Fazit: Die Abgeltungssteuer sollte alles einfacher machen. In diesem Fall führt sie zu Mehrarbeit und höheren Steuereinahmen.

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

GameStop überrascht die Analysten

Gaming © scyther5 / Getty Images / iStock
Die Aktie von GameStop macht wieder Schlagzeilen. Das Unternehmen hat die Analysten mit einem starken vierten Quartal überrascht. Prompt schoss der Aktienkurs extrem hoch. Ist das jetzt die Trendwende oder nur ein Zocker-Strohfeuer?
  • LBBW-Tochter gibt erstmalig Selbstauskunft

BW-Bank ist Trusted Wealth Manager: Grüne Vertrauensampel vollständig

Grüne Vertrauensampel 2023. Grafik © envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die BW-Bank ist eine auf Private Banking-Dienstleistungen spezialisierte Tochter der Landesbank Baden-Württemberg und gehört damit zum Sektor der öffentlichen Banken. Daraus per se einen Vertrauensbeweis abzuleiten, wäre verfrüht, wie wir spätestens seit der Finanzkrise wissen. Doch die BW-Bank stellt sich der Öffentlichkeit. Erstmalig hat sie zusätzlich zum laufenden Monitoring, das die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ohnehin durchführt, eine ergänzende Selbstauskunft gegeben.
  • Im Fokus: Bank-Aktien

Bank-Aktien: Kaufen, wenn die Kanonen donnern?

Bankenviertel Frankfurt. © Emmy Brock / panthermedia.net
Die Pleiten mehrerer US-Banken und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erschüttern die Finanzmärkte. Vor allem Bank-Aktien sind tief gefallen. Anleger können die Titel nun günstig einsammeln. Dabei gilt es aber die Spreu vom Weizen zu trennen.
Zum Seitenanfang