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Urteil zur Mietwohungssanierung

Vier Jahre Frist für die Steuer

Sanieren Sie eine Mietwohung, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Sie dürfen sich nur nicht zu lange Zeit lassen.
Sie können als Vermieter die Kosten für die Sanierung einer Wohnung steuerlich geltend machen. Die Sanierung darf nur nicht zu lange dauern. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in einer Analyse verschiedener Urteile hin. Eine Sanierung, die sich über sechs Jahre und mehr hinzieht, ist zu lang. Dies meinte der BFH vor einem guten Jahr (Urteil vom 13.1.2015, Az. IX R 46/13). Anders sieht es aus, wenn die Wohnung binnen drei Jahren saniert und bei intensiven Vermietungsbemühungen knapp vier Jahre nach Sanierungsbeginn vermietet wird. Die entstandenen Verluste sind in diesem Fall anzuerkennen, weil eine ernsthafte Vermietungsabsicht erkennbar war. Die Vermietungsabsicht müssen Sie anhand objektiver, nachprüfbarer Umstände nachweisen. Dies kann durch Dokumentation von Anzeigen in elektronischen Immobilienbörsen oder Zeitungen erfolgen, durch den Nachweis von Makleraufträgen oder durch Protokolle über Gespräche mit Mietinteressenten.

Fazit: Eine heruntergekommene Wohnung können Sie saniert meist besser vermieten. Lassen Sie sich mit der Umsetzung aber nicht mehr als 4 Jahre Zeit.

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