Zweites Grabmal steuerlich absetzen
Nicht immer ist das erste Grabmal eines Verstorbenen auch sein letztes. Wer internationale Wurzeln hat, wird möglicherweise später in sein Heimatland umgebettet. Das hat Implikationen für die Erbschaftssteuer, ist aber auch an Bedingungen geknüpft.
Kosten, die für ein zweites Grabmal anfallen, sind bei der Erbschaftsteuer absetzbar. Dies gilt nur, wenn das erste Grabmal klar als ein Provisorium erkennbar ist, entschied der Bundesfinanzhof.