Abbruch der Fortbildung kann für Mitarbeiter teuer werden
Arbeitgeber dürfen Betriebsbindungsklauseln auch für den Fall abschließen, dass Mitarbeiter die Prüfung von Fortbildungen nicht ablegen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschieden und damit den bisher üblichen Rahmen solcher Klauseln zugunsten von Arbeitgebern erweitert.
Umfassende Rückzahlungsverpflichtungen möglich
Fazit: Arbeitgeber können für Fortbildungen sehr umfassende Rückzahlungsverpflichtungen mit Mitarbeitern vereinbaren.
Urteil: LAG Niedersachsen vom 12.10.2022, Az.: 8 Sa 123/22
Empfehlung: Vereinbaren Sie bei einer teuren Fortbildung neben der Dauer der Betriebsbindung auch Rückzahlungsverpflichtungen bei Kündigung, Abbruch der Maßnahme oder Nichtantritt zur Prüfung.