Abschluss von Arbeitsverträgen per Email
Künftig wird der Abschluss von Arbeitsverträgen per Email möglich. Denn die Bundesregierung will im Zuge des Bürokratieabbaus die Schriftform durch die Textform ersetzen. Es gibt nur wenige Bedingungen, die Unternehmen dafür erfüllen müssen.
Für Arbeitsverträge soll künftig die Textform reichen und die Schriftform nicht mehr zwingend nötig sein. Unternehmer könnten Arbeitsverträge dann künftig schnell und einfach komplett per Email schließen. Die Ampel-Koalition hat eine entsprechende Formulierung in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung aufgenommen.
Bedingung für diese Änderung: Das Dokument muss für Angestellte zugänglich sein, es ist gespeichert und kann ausgedruckt werden - und der Arbeitgeber erhält einen Übermittlungs- und Empfangshinweis. Arbeitgeber müssen die Schriftform dann nur nutzen, wenn es Arbeitnehmer ausdrücklich verlangen. Die Änderung soll auch für Arbeitnehmer-Überlassungsverträge gelten.
Fazit: Die Regelung wird vielen Unternehmen den Alltag erleichtern und Einstellungsprozesse verschlanken und beschleunigen. Die Dokumentationspflicht ist die Basis dafür, dass es im Streitfall rechtssichere Dokumente gibt.