Betriebsräte sind keine Manager
Freigestellte Betriebsräte müssen sich auf Gehaltskürzungen einrichten. Darauf läuft ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hinaus. Noch warten die Unternehmen zwar auf die schriftliche Bestätigung des Urteils durch das Gericht. Intern bereiten sie die Betriebsräte aber schon mit diversen Schreiben auf die Einschnitte vor.
Insbesondere bei VW schlagen die Wellen hoch. Im Konzern gibt es bereits Informationsbriefe an freigestellte Betriebsräte, in denen die Personal-Chefs auf bevorstehende Veränderungen bei ihrem Gehalt und Bonuszahlungen hinweisen. Es geht um Kürzungen und Rückzahlungen.
Betriebsräte sind keine Manager
Anlass ist eine BGH-Entscheidung, in der die Freisprüche für vier Ex-Personalmanager von Volkswagen aufgehoben wurden, die die Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter und Boni bewilligt haben sollen. In der mündlichen Urteilsbegründung des BGH bekräftigten die Richter die Rechtsauffassung, dass bei Vergütungen von Betriebsräten strenge Maßstäbe anzulegen sind. Dabei gelte der Grundsatz, dass Betriebsräte keine Manager sind. Die Interessenvertreter wie „Co-Manager“ zu entlohnen, sei darum unzulässig.
Das Gericht gab den Unternehmen auch gleich mit auf den Weg, woran sich die Entlohnung orientieren sollte. Die Bezahlung solle sich an einer ausgewählten Vergleichsgruppe von Kollegen im ursprünglichen Job orientieren. Es sei zudem zu berücksichtigen, dass es sich bei Betriebsräten um Ehrenämter handele. Damit fallen Qualifikationen, die durch die Tätigkeit als Betriebsrat entstanden sind, ebenso unter den Tisch wie „hypothetische Karrieren“. Die Tätigkeiten könnten nicht mit Aufgaben im höheren Management vergleichbar sein.
Fazit: Der BGH stellt große Teile des Einkommens frei gestellter Betriebsräte zur Disposition. Unternehmen müssen sich mit der Gehaltsstruktur beschäftigen und werden frei gestellte AN-Interessenvertreter nicht mehr wie Manager bezahlen müssen. Das dürfte die Attraktivität dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bei vielen Arbeitnehmern insbesondere in großen Unternehmen reduzieren.
Urteil: BGH vom 10.1.2023, Az.: 6 StR 133/22 und BAG vom 21.3.2018, Az.: 7 AZR 590/16