Fachkräfteverfahren sollen beschleunigt werden
Erste Industrie- und Handelskammern (IHK) kooperieren enger mit Ausländerbehörden, um die Fachkräfteverfahren zu beschleunigen. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen haben die IHK in Stuttgart und Nürnberg abgeschlossen, so die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) auf Nachfrage von FUCHSBRIEFE. Auch andere IHK (z.B. Berlin) würden eng mit den Ausländerbehörden zusammenarbeiten, wenn auch ohne Kooperationsvereinbarung.
Für Unternehmen, die im Rahmen des "beschleunigten Fachkräfteverfahrens" ausländische Fachkräfte anwerben wollen, sind diese Kooperationen eine Vereinfachung. Die IHK übernimmt die Erstberatung mit dem Unternehmen anstelle der Ausländerbehörde. Im Anschluss stellt die IHK die erforderlichen Unterlagen für die Ausländerbehörde zusammen. Die muss dann gemäß Vereinbarung in wenigen Tagen über den Antrag entscheiden.
Überforderte Ausländerbehörden
Die Ausländerbehörden sind vielerorts mit den "beschleunigten Fachkräfteverfahren" überfordert. "Etliche IHK berichten von langen Wartezeiten auf Termine und Entscheidungen sowie von fehlenden Ansprechpartnern für Betriebe und deren ausländische Fachkräfte," so Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer.
Das "beschleunigte Fachkräfteverfahren" wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland zu dynamisieren. Der Arbeitgeber muss dafür einen Antrag für den Arbeitnehmer bei der Ausländerbehörde stellen. Einzureichen sind meist ein konkretes Arbeitsplatzangebot, ein Lebenslauf, eine Passkopie, Qualifikationsnachweise und die Vereinbarung über die Durchführung des Verfahrens. Pro Antrag wird eine Gebühr von 411 Euro erhoben.