Urteil zur Besserstellung von Leiharbeitern
Schutz-Grundsatz lässt sich nicht einfach umdrehen
Im Streitfall hatte eine Mitarbeiterin Auskunft über die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Leiharbeiter verlangt. Die Arbeitnehmerin arbeitet an einem Standort mit 45 Beschäftigten. Sie selbst hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Firma. Das Unternehmen beschäftigte auch Leiharbeiter, die zum Teil eine höhere Entlohnung erhielten.
Fazit: Leiharbeiter werden vor einer Schlechterstellung geschützt und dürfen mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Die kann daraus keinen Anspruch auf Gehaltsanpassung ableiten.
Urteil: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9.1.2024, Az.: 5 Sa 37/23