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Dauerbrenner: Verstöße im Online-Handel

Abmahnung als Geschäftsfeld

Abmahnung als Geschäftsfeld. Copyright: Tumisu
Das Thema Abmahnungen ist eine lukrative Spielwiese für mehrere Seiten: Händler, die andere anschwärzen, professionelle „Abmahnmanager“, die gezielt suchen und kassieren, sowie Dienstleister, die sich auf die Fahnen schreiben, Abmahnungen abzuwehren.

Abmahnungen auszusprechen, entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Geschäftsfeld mit mehreren Profiteuren. Denn Abmahnungen sind eine lukrative Spielwiese für mehrere Seiten. Es profitieren:

  • für Händler, die andere (Wettbewerber) anschwärzen,
  • für professionelle „Abmahnmanager“ (IDO, Anwälte etc.), die gezielt nach "Verstößen" suchen und (zum Teil unlauter) abkassieren,
  • sowie für Dienstleister, die sich auf die Fahnen schreiben, Abmahnungen abzuwehren.

Klare Kalkulationsgrundlage

Die Kalkulationsbasis ist klar: 736,39 Euro kostete zuletzt eine Abmahnung im Durchschnitt bei Verletzung des Urheber- und Markenrechts. Der Großteil der Abmahnungen wird aber nach wie vor im Wettbewerbsrecht ausgesprochen.

Gut 80% der Online-Händler, die den Händlerbund um Hilfe baten, taten dies aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Kein Wunder: Wettbewerbsverstöße sind oft schnell zu finden und lassen sich darum auch „prima“ abmahnen.  

Vorsicht bei Sandhage und IDO 

Besonders eifrig dabei: Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin (Eigenwerbung: „Strafverteidung auf Augenhöhe“). Der Mann sticht laut Händlerbund unter den Absendern wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit 45% (!) mal wieder am deutlichsten heraus. Er mahnt – im Namen seiner Mandanten – mit Vorliebe Ebay-Händler ab. Und auch der IDO-Verband (FB 11.8.20 und 12.4.21) macht munter weiter und nimmt jetzt insbesondere Tierbedarfsartikelhändler aufs Korn.

Abmahnungen abwehren 

Jetzt kommt die Branche der "Abwehrmanager" ins Spiel. Denn die Frage ist jedes Mal: Sind die Forderungen der "Abmahnmanager" legitim? Ist eine Sache mit Zahlung der Anwaltsgebühren und Abgabe einer Unterlassungserklärung wirklich erledigt? Ist eigentlich gar nichts zu unterschreiben und zu zahlen?

Beispiele: SOS-Recht (Berlin) bewirbt auf seiner Website konkret Gegenmaßnahmen: „Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage erhalten? Wir kümmern uns darum!“ – das zunächst per Online-„Gratis-Check. Auch die Trusted Shops GmbH verweist auf ihrer Website auf Sandhage und Konsorten. Carsten Föhlisch (bei Trusted Shops Executive Director Legal Services; hat Kanzlei in Köln) kümmert sich darum, Abmahnungen abzuwehren oder die Gebühren zu senken, etwa wegen eines eines fehlenden Links auf die OS-Plattform, falscher Widerrufsbelehrung, Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung, Energiekennzeichnung, Verpackungsgesetz etc. 

OS-Plattform

Die Kanzlei Wrase (Hamburg) richtet sich offensiv an Händler, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des fehlenden Links zur OS-Streitbeilegungsplattform erhalten haben. Rat: „Äußerst wichtig ist dabei, dass der Link zur OS-Plattform tatsächlich auch klickbar ist. In nicht wenigen Abmahnungen geht es schließlich lediglich um diesen einen Aspekt, die fehlende Klickbarkeit.“

Fazit: Der Gesetzgeber hat es bisher nicht geschafft, Abmahnungen seriös erscheinen zu lassen. Abkassieren für das Aufdecken schon kleiner Versehen ist juristisch ein deutscher Sonderweg. Die Gesetze sollten endlich so klar gefasst werden, dass ein so offensichtlicher Missbrauch nicht mehr möglich ist.

Hinweis: Händler tun gut daran, sich nicht durch Nachlässigkeit in den Fokus der Hyänen zu bringen. Fragen Sie beispielsweise beim Händlerbund nach, welche Fallen Sie ganz leicht umgehen können.

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