Änderungen im Lohn- und Steuerrecht
Seit Jahresanfang gibt es neue Regelungen für Löhne, Steuern und Freigrenzen, die Sie berücksichtigen sollten. FUCHSBRIEFE geben Ihnen einen Überblick.
- Mindestlohn: Der steigt auf 12,41 Euro pro Stunde. Wer das nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Straf- und Nachzahlungen.
- Mini-Jobs: Die Lohngrenze steigt mit dem Mindestlohn auf 538 Euro je Monat. Die Jahresverdienstgrenze klettert damit auf 6.456 Euro. Achtung: Die pauschalierten Abgaben wurden ebenfalls angepasst.
- Mindestausbildungsvergütung: Auch die steigt parallel zum Mindestlohn mit. Alle nicht tarifgebundenen Unternehmen müssend darauf achten. Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 649 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr steigt das Gehalt auf 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten auf 909 Euro.
- Inflationsausgleichsprämie: Die steuer- und sozialabgabenfreie Prämie läuft aus. Wer die Prämie bis max. 3.000 Euro (auch in beliebigen kleineren Beträgen) noch zahlen möchte, muss das bis Dezember 2024 veranlassen.
- Dienstreisen: Die Verpflegungspauschalen für Reisen im Inland wurden erhöht. Sie steigen auf 15 Euro pro vollem Tag. Werden durch den Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt, werden die Werte um 6 Euro für das Frühstück und 12 Euro für Mittag- und Abendessen gekürzt.
- Entfernungspauschale: Sie steigt auf 0,38 Cent je Kilometer, ab einer Distanz von 21 Kilometern.
- Geschenke als Betriebsausgabe: Die Freigrenze für als Betriebsausgabe steuerlich abziehbare Geschenke steigt auf 50 Euro. Geschenke für Mitarbeiter zum Geburtstag bleiben bis 60 Euro steuerfrei.
- Freibetrag Betriebsveranstaltungen: Für Betriebsfeiern soll der steuerliche Freibetrag auf 150 Euro je Teilnehmer steigen. Das gilt für maximal zwei Veranstaltungen p.a.
Fazit: Achten Sie insbesondere nach dem Jahreswechsel darauf, die veränderten Eckdaten einzuhalten. Unternehmer, die mit einem Dienstleister (z.B. Lohnbüro) zusammenarbeiten, sollten einen Kontrollblick veranlassen.