B2B-Emails sind verbindliche Post
Ein Vergleichsangebot, das innerhalb üblicher Geschäftszeiten wirksam zugeht, ist nicht mehr wirksam zu widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Unternehmen stritt sich mit einem Kunden über eine Restzahlung. Insgesamt belief sich die Auftragssumme auf 254.000 Euro netto.
Der Auftragnehmer hatte Kürzungen bei der Schlussrechnung vorgenommen. Damit war der ausführende Unternehmer