Beim Betriebsrat Kostenbewusstsein stärken
Bei der Auswahl einer Schulungsmaßnahme muss sich auch der Betriebsrat kostenbewusst verhalten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Bei der Auswahl von Seminaren ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Er verlangt unter anderem, den Arbeitgeber nicht über Gebühr finanziell zu belasten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Betriebsrat unbedingt die kostengünstigste Variante unter den Anbietern wählen muss. Das LAG stellt klar, dass bei der Auswahl ein Beurteilungsspielraum besteht.
Günstigere Schulung muss gleichwertig sein
Ist der Betriebsrat der Ansicht, dass ein günstigeres Angebot schlechter ist als die höherpreisige Variante, darf er das teurere Seminar wählen. Nur, wenn Konkurrenzangebote aus Sicht des Betriebsrats inhaltlich gleichwertig sind, ist er verpflichtet, sich für die günstigere Schulung zu entscheiden.
Fazit: Der Arbeitgeber kann vom Betriebsrat kostenbewusstes Verhalten bei der Auswahl von Seminaren verlangen.
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 20.5.2020, Az.: 7 TaBV 11/19
Empfehlung: Vereinbaren Sie folgendes mit der Interessenvertretung: Mit dem Antrag auf Kostenübernahme einer Bildungsmaßnahme legt der Betriebsrat eine Übersicht über die anderen, von ihm überprüften Seminare, vor. Außerdem begründet er unter Kosten- und Qualitätsgesichtspunkten die Wahl des ausgesuchten Anbieters.