Schulungsanspruch von Betriebsräten
Selbstbedienungskassen sind im Handel auf dem Vormarsch. Weil damit eine Änderung der Arbeitsorganisation verbunden ist, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ohne Fachwissen ist das aber unmöglich. Aber muss der Arbeitgeber deshalb extra eine IT-Schulung bezahlen? Das musste das hessische Landesarbeitsgericht entscheiden.