Der Dumme am Anfang der Lieferkette
Machen Sie sich auf die möglichen finanziellen Folgen des neuen Bauvertragsrechts gefasst. Und zwar auch dann, wenn Sie kein Bauunternehmer sind. Denn die Neuregelung gilt für sämtliche Werk- und Kaufverträge, die nach dem 1. Januar 2018 geschlossen werden.
Daumenregel: Profiteure sind alle Gewerke am Ende der Lieferkette. Umgekehrt gilt aber auch: Die Dummen sitzen am Anfang der Kette. Denn Hersteller können jetzt ihre Lieferanten in Regress nehmen, wenn sie bspw. Teile aus Gewährleistungsgründen aus- und einbauen müssen. Etwa das Getriebe eines Pkw. Vor 2018 sah das BGB ähnliche Regeln nur für Verbraucher vor.
Regelung könnte die Falschen treffen
Das Problem: Die Haftung wird nicht unbedingt den treffen, der einen Schaden verursacht hat. Rechtlich endet der Lieferantenregress an der vertraglichen Grenze; er kann nur für genau die Sache in Anspruch genommen werden, um die es im Kaufvertrag geht.
Rechnen Sie auch mit steigenden Kosten für die Produkthaftpflicht. Denn der Handel wird sich nun verstärkt gegen solche Regressansprüche absichern. Und die Versicherer werden die Kosten umlegen.
Noch mal zu Erinnerung: Gedacht war die Neuregelung, um Handwerker aus der Haftungsfalle zu entlassen. Bis 2018 trugen sie Aus- und Einbaukosten für mangelhafte Teile; jetzt können sie diese Kosten an den Lieferanten durchreichen (FB vom 29.5.2017).
Fazit: Eine der vielen rechtlichen Neuregelungen, die nicht zu Ende gedacht wurden.